Hausordnung

Alle Schulpartner begegnen einander mit gegenseitigem Respekt und Verantwortung, beachten die Hausordnung und die jeweiligen Klassenregeln und grüßen einander angemessen.

Auf dem ganzen Schulareal einschließlich des Gartens sind alle Handys, Smartwatches und andere elektronische Geräte (inkl. Kopfhörer und Zubehör) während der gesamten Unterrichtszeit und auch in den Pausen ausgeschaltet und in der Schultasche verwahrt.

Bei Zuwiderhandlungen werden die Geräte von den Lehrpersonen eingesammelt und erst nach Unterrichtsschluss wieder ausgegeben. Bei mehrmaligem Vorkommen werden die Erziehungsberechtigten informiert.

Foto- und Filmaufnahmen durch schulfremde Personen sind auf dem ganzen Schulgelände und auch im Garten nicht erlaubt.

Fahrräder und Scooter werden auf den dafür vorgesehenen Stellplätzen abgestellt.

Die Morgenbetreuung beginnt ab 6.45 Uhr, Einlass bis 7.20 Uhr.

Die Schüler*innen, welche nicht die Morgenbetreuung besuchen, betreten ab 7.35 Uhr das Schulhaus und begeben sich unverzüglich in die Garderoben, danach in die Klassen. Sie erscheinen pünktlich zum Unterricht.

Erziehungsberechtigte betreten das Schulhaus nur in dringenden Fällen und bleiben in der Regel im Erdgeschoss. Wenn Kinder vorzeitig vom Unterricht in der Klasse abgeholt werden müssen, stellen Erziehungsberechtigte ihre Schuhe in der Garderobe ab.

Alle Schüler*innen tragen im Schulhaus ihre Hausschuhe.

Bei Abwesenheit eines Kindes können die erforderlichen Unterlagen ab 13 Uhr des jeweiligen Tages am Garderobenplatz des Kindes abgeholt werden.

Kranke Kinder werden per Eltern-App krankgemeldet, die Kommunikation erfolgt hauptsächlich über die App. Ab dem 5. Tag der Abwesenheit ist verbindlich und unaufgefordert eine ärztliche Bestätigung abzugeben, in begründeten Fällen darf diese auch schon früher eingefordert werden.

Alle Schulpartner behandeln die Einrichtung und das Lernmaterial angemessen, bei mutwilligen Beschädigungen müssen die Gegenstände ersetzt werden.

Die Toilettenanlagen, Müllsammelplätze, Garderoben und Räume müssen sauber gehalten werden.

Nach dem Unterrichtsende werden die jeweiligen Klassen abgesperrt und dürfen auch von anderen Lehrpersonen oder dem Hortpersonal, sowie dem Reinigungspersonal nicht wieder aufgeschlossen werden.

Die Schüler*innen sind selbst für mitgebrachte Gegenstände verantwortlich. Wertgegenstände, größere Geldbeträge, technische Geräte und gefährliche Gegenstände werden nicht ins Schulhaus mitgebracht.

Die Schüler*innen dürfen keine Fenster ohne Aufforderung/ Erlaubnis öffnen.

Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie haben das Recht auf Anhörung sowie auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Sie sind verpflichtet, die Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers hinzuwirken sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft (§ 2) beizutragen. (§61, SchUG)

Schulforum – Oktober 2025